Helferkreis für Menschen die Körperlich eingeschränk sind
Helferkreis "Havelfeen"
Helferkreis „Havelfeen"
Die Havelfeen erledigen mit den Senioren zusammen die gewünschten Tätigkeiten, wie zum Beispiel gemeinsam einkaufen oder die gemeinsame Reinigung der Wohnung.
Unser Angebot richtet sich überwiegend an Senioren und ihre Angehörigen und ist nicht an eine Mitgliedschaft in der Volkssolidarität gebunden.
Wenn die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung über den § 45 SGB XI. Alle Pflegebedüftigen, die ambulante Leistungen von der Pflegeversichung beziehen, haben Anspruch auf 125 Euro im Monat für Entlastungsleistungen (§ 45 SGB XI). Für den Entlastungsbeitrag muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.
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